dezentrale Beschäftigungsstellen

Unter „externer Beschäftigung“ versteht die Münchner Arbeit Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnisse, bei denen der Arbeitsort nicht bei der Münchner Arbeit, sondern bei anderen öffentlichen, sozialen und kulturellen Arbeitgeber*innen angesiedelt ist. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse stehen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sind.

Wir bieten in diesen Bereichen Tätigkeiten an für langzeitarbeitslose und erwerbsgeminderte Menschen, die über das Jobcenter oder das Sozialreferat der Landeshauptstadt München zugewiesen werden.

Die Rechts- und Fördergrundlagen sind unterschiedlich. Eine individuelle beschäftigungsbegleitende Beratung und verschiedene Qualifizierungsangebote werden von der Münchner Arbeit gewährleistet.

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